Cognium

Diagnostik & Therapie

Kosten und Abrechnungsmodalitäten

Diagnostik und Behandlung von Erkrankungen

Wir sind ärztliche Spezialisten. Die Kosten für Ihre Diagnostik und/oder Behandlung werden im Falle einer Erkrankung von der obligaten Grundversicherung/Ihrer Krankenkasse übernommen und von uns nach Tarmed abgerechnet. Sie benötigen dafür keine Zusatzversicherung. Die überwiegende Mehrheit unserer Klientinnen und Klienten favorisiert die elektronische Abrechnung direkt mit der jeweiligen Krankenkasse. Sie erhalten in jedem Fall eine Abrechnungskopie postalisch, da wir seit 01/2022 gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sollten Sie das nicht wünschen, kontaktieren Sie zur Besprechung der Möglichkeiten Ihren jeweiligen Behandler.

Hausarzt-Modell/Telmed oder sonstige Versicherungsmodelle

Wir sind ärztliche Spezialisten. Je nach Ihrem Versicherungsmodell benötigen Sie daher eine Überweisung von Ihrem Hausarzt oder dem Tele-Center Ihrer Versicherung. Diese Überweisung benötigen nicht wir, Sie müssen diese nicht bei uns abgeben. Sie brauchen Sie vielmehr für Ihre Versicherung, damit diese die Leistungen übernimmt. Wenn Sie das nicht tun, kann Ihre Versicherung schlimmstenfalls die Kostenübernahme ablehnen, womit Sie diese dann selbst tragen müssten. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Versicherung.

Beratung/Coaching/Supervision – Privatleistungen

Die Kosten für Beratung, Coaching, Supervision oder eine Diagnostik/Behandlung in Abwesenheit von einer nach ICD-10 klassifizierbaren Erkrankung werden individuell mit dem jeweiligen Leistungserbringer im Vorfeld vereinbart. Solche Leistungen können nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse Herrn Dr. med. A. Jungnickel (jungnickel@cognium.ch). Dies muss auch geschehen, wenn aus bestimmten Gründen keine Abrechnung über eine Versicherung erfolgen soll.

No-show/ Verfahren bei nicht abgesagten Terminen

Sollten Sie einen Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin absagen, müssen wir Ihnen eine No-Show Gebühr in Höhe von 80 CHF verrechnen. Im Falle eines überhaupt nicht abgesagten Termins verrechnen wir Ihnen den vollen Tarmed-Stundensatz in Hohe von 178 CHF. Diese Gebühren müssen wir Ihnen persönlich in Rechnung stellen, sie können nicht Ihrer Krankenkasse verrechnet werden.